Donald Stellwag saß neun Jahre unschuldig hinter Gittern

Unschuldig im Knast?
Wenn Fehlurteile Leben zerstören

Sein Fall geht durch die Medien: Seit Andreas Kühn 2001 verhaftet wurde, kämpft er darum, seine Unschuld zu beweisen. Trotz einer Vielzahl von entlastenden Hinweisen scheiterte bisher jeder Versuch einer Wiederaufnahme seines Verfahrens. Kein Einzelfall: Allein in Bayern erhielten im vergangenen Jahr 130 Menschen Entschädigung vom Staat für unrechtmäßig abgesessene Haft. Valentin Thurns aufrüttelnde Dokumentation "Unschuldig im Knast?" berichtet von drei Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis saßen und deren Fall bereits das öffentliche Interesse geweckt hat.

"Zur falschen Zeit am falschen Ort" könnte der Film auch heißen, findet Autor Valentin Thurn. Eine kleine Ähnlichkeit mit einem gesuchten Verbrecher, ein Zeuge, der sich falsch erinnert: "Ist man einmal ins Räderwerk der Justiz geraten, ist es unheimlich schwer, wieder herauszukommen", so Thurn.

Einer, dem es so erging, ist Donald Stellwag. Ein Gutachter hatte den 52-Jährigen auf den Bildern einer Überwachungskamera "zweifelsfrei" als Bankräuber identifiziert. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens scheiterte, Stellwag saß neun Jahre unschuldig im Gefängnis. Zwei Wochen nach der Entlassung wurde der wahre Täter geschnappt - zu spät für Stellwag. Der kämpfte dennoch um sein Recht und erwirkte, dass der Gutachter, der ihn fälschlicherweise als Täter identifiziert hatte, Schadensersatz leisten musste. Mit öffentlichen Auftritten - Stellwag war etwa im April bei Johannes B. Kerners ZDF-Talk zu Gast - will er darauf aufmerksam machen, wie die Fehleinschätzung eines Gutachters ein Leben zerstören kann.

Dass Gutachten oft zu Fehlurteilen beitragen, befindet im Film auch Professor Friedrich Wilhelm Rösing. Er ist gerade als Gegengutachter mit dem Fall des Andreas Kühn betraut, der allein anhand seines Ohrs auf einem Überwachungsfoto als Täter erkannt und zu insgesaamt 13 Jahren Haft verurteilt wurde. Der Sachverständige hingegen hat bereits 25 Merkmale gefunden, die diese Mutmaßung widerlegen. Aufgrund seines Gutachtens soll das Verfahren nun neu aufgenommen und so die Unschuld des Angeklagten bewiesen werden.

Gegen die Wiederaufnahme eines Verfahrens herrscht meist großer Widerstand. Filmemacher Valentin Thurn sieht die Begründung darin, dass "die Justiz damit eingestehen müsste, dass im ersten Prozess möglicherweise Fehler passiert sind". Auch Kühns Versuche einer erneuten Verhandlung wurden bisher abgelehnt. Unterstützung erhält der 35-Jährige von seinem ehemaligen Arbeitgeber, der im Internet über Kühns Fall informiert und Argumente für seine Unschuld darlegt. Er war ebenfalls in der Kerner-Talkshow zu Gast und unterstützte Thurn bei seiner Dokumentation. An Informationen zu gelangen, war in diesem Fall besonders schwierig. Gespräche mit Kühn im Gefängnis in eigener Sache wurden dem Fernsehteam untersagt, weil dadurch "der Rechtsfriede gestört" werde.

Auch Harry Wörz musste erfahren, wie schnell man unschuldig hinter Gittern landen kann. Obwohl es in seinem Fall zwei weitere Verdächtige gab, wurde der 41-Jährige verurteilt. Zwar urteilte ein anderes Gericht später, im ersten Verfahren sei "in manchen Punkten nicht objektiv ermittelt worden", der daraufhin erwirkte Freispruch wurde aber wieder zurückgenommen. Noch immer kämpft Harry Wörz um sein Recht, "seine psychische Verfassung wird aber immer schlechter", so beobachtete Thurn während der Dreharbeiten.

Um den Ablauf der dokumentierten Fälle transparenter zu machen, stellte der Filmautor Abläufe der Ermittlungen szenisch nach. Nachdem er sich im Vorfeld gründlich mit den Fällen auseinandergesetzt hatte, war es ihm wichtig, auch die Gegenseite darzustellen. Aber er will auch "klar machen, dass Stellwag, Wörz und Kühn keine Einzelfälle sind". Neben den unschuldig Verurteilten kommen in der Dokumentation auch Staatsanwälte, Gerichtsgutachter und Fachleute wie Gefängnispsychologen sowie ein juristischer Spezialist für Wiederaufnahmeverfahren zu Wort, aber auch Bürger, die ihre Meinung zum Thema abgeben.

Häufig ist nach der Entlassung vom alten Leben nur noch ein Scherbenhaufen übrig: Job verloren, die Familie und Freunde weg, der Ruf ruiniert. Eine Entschuldigung für verhängte Fehlurteile folgt selten. Stattdessen gibt es eine finanzielle Entschädigung vom Staat - gerade wurde die Summe von elf auf 25 Euro am Tag erhöht. Im internationalen Vergleich ist das immer noch gering: In Frankreich etwa beträgt die Entschädigung zwischen 50 und mehr als 350 Euro, Österreich zahlt rund 100 Euro pro Hafttag.

Filmemacher Valentin Thurn fordert neben der Entschädigung für die Haft vor allem eine öffentliche Rehabilitation der Justizopfer und finanzielle Mittel für eine Nachbetreuung: "Es müsste dafür gesorgt werden, dass sie nach der Entlassung eine Wohnung und Arbeit bekommen und nicht einfach alleine gelassen werden."

Unschuldig im Knast? - 01.07.2009 - 23:30:00 - ARD

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